|
ABMAHNUNG UND INTERNET
Derzeit grassiert schon fast epedemieartig im Internet eine Abmahnseuche [Wikipedia® spricht vom Missbrauch u. zitiert eine Quelle mit 600.000 Abmahnungen/Jahr] und so mancher Rechtsanwalt, dessen Anwaltskanzlei es scheinbar schlecht geht, scheint sich nicht zu schade, sich hier in dem in den Medien schlecht beleumundeten und auch von seriösen Anwaltsskollegen kritisch hinterfragten Feld z.B. mit Massenabmahnungen sein Geld zu verdienen. Denn langfristig zahlt sich dies nicht aus, das Vorgehen ist sozial verpöhnt und geächtet und die Reputation des Anwalts im sozialen Umfeld leidet - nicht nur auf dem Golfplatz. Wir appelieren hier an die Ethik des Fairplay, so wie die Briten diesen Begriff aus Fairness und Sportsgeist auch im Geschäftsleben verstehen.
ABMAHNUNG UND INTERNET
Eigentlich hat die Abmahnung mit dem Geltendmachen eines zivilrechtlichern Unterlassungsanspruches, der Übernahme der Kosten auf Grundlage des Streitwertes oder dem Vergleich die Funktion, Streitigkeiten z.B. im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, gegen unlauteren Wettbewerb im Urheberrecht [Bildrechte, Fotos, Copyright-Fragen, ggf. Störerhaftung etc. ] oder im Markenrecht auf direktem. kostengünstigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts zwischen den Parteien beizulegen. Die nächste Stufe zur Durchsetzung eines Anspruchs ist die einstweilige Verfügung, die vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, zur Sicherung eines Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung, wie im §§ 935 bis § 942 ZPO geregelt.
TIPP/EMPFEHLUNG ZUM THEMA ABMAHNUNG:
LINKS: Einen guten ersten Überblick über die Rechtsfragen gibt der Wikipedia® Artikel zu -> § Abmahnung und -> § Einstweilige Verfügung Wenn Sie ein Abmahnschreiben bzw. e. sog. Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung erhalten haben, empfiehlt sich die Hilfe eines darauf (z.B. Urheberrecht, Markenrecht, Internetrecht) spezialsierten Anwalts hinzuzuziehen. Seit Oktober 2013 gilt übrigens § 97a Abs. 3 UrhG § LINK, um hohen Geldforderungen im Zusammenhang dem Urheberrecht zu deckeln.
DIE KOSTEN: WAS KOSTET EIN ANWALT?
Dabei müssen Sie 2 völlig verschiedene Honorare unterscheiden: 1. Die Abmahnkosten, die der Anwalt Ihnen in Rechnung stellt, der Sie im im Auftrag dessen, dessen Rechte Sie - angeblich - verletzt haben abmahnt, Ihre Gegenpartei also. Und 2. die Kosten Ihres eigenen Anwalts, der Sie selbst in der Angelegenheit rechtlich vertritt und der ggf. versucht einen z.B. möglicherweise unberechtigten Anspruch gegen Sie abzuwehren oder die Sache rechtlich für Sie regelt.
ANWALTSKOSTEN NUR FÜR DIE ERSTBERATUNG
Die Anwaltskosten für eine erste mündliche Erstberatung belaufen sich - derzeit - nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG die auf 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Sofern eine Beratung über eine Erstberatung hinausgeht, z.B. wenn in einem Folgegespräch weitere Fragen geklärt werden müssen oder sogar ein schriftliches Gutachten über die Erfolgsaussichten gefertigt wird, betragen die Anwaltskosten nach § 34 Abs. 1 Satz 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer [und maximal 20 Euro für Porto und Telefon]. Es gibt aber auch Anwälte die billiger sind (siehe FAZ-Artikel unten mit guten Tipps). Die o.g. Kosten nach § 34 Abs. 1 RVG gelten allerdings nur für Verbraucher als eine Privatperson. Will der Anwalt mehr müsste nach § 3 a Abs. 1 RVG zuvor eine Gebührenvereinbarung in Textform geschlossen sein. ALSO ACHTUNG! - bevor Sie eine schriftliche Vergütungsvereinvereinbarung unterzeichnen, z.B. mit einem üppigen Stundensatz. Es geht je nach Vereinbarung entweder nach Streitwert bzw. Gebührentabelle (meisst günstiger) oder nach Stundensatz.
Und Stundensätze können zwischen 80-500 Euro liegen. Die gute Nachricht es gibt zuviele, +160.000 Anwälte in Deutschland, suchen Sie sich einen günstigen oder konsultieren Sie zunächst einen reinen "Diskount"- Telefon- oder Online-Anwalt. Der durchschnittliche Stundensatz liegt derzeit bundesweit bei rund 185,00 EUR/h zzgl. USt., die Stundensätze von spezialisierten Rechtsanwälten liegen nicht selten über 300,00 EUR, die von rennomierten internationalen Großkanzleien auch über 400,00 EUR. Die Vergütungsvereinbarung in Textform darf übrigens nicht in der Vollmacht versteckt sein.
ABMAHNUNG - ZIVILRECHT ODER STRAFRECHT?
Es gilt übrigens in Rechtsfragen immer das Strafrecht vom Zivilrecht zu unterscheiden, die wichtigste Unterscheidung! Eine Urheberrechtsverletzung kann aber einen zivilrechtlichen und ggf. einen strafrechtlichen Aspekt haben. Eine Abmahnung findet jedoch im Bereich des Zivilrechts statt. In diesem Fall wird zivilrechtlich die Entschädigung geregelt, die z.B. ein Urheberrechtsverletzer an den Rechteinhaber zu zahlen hat. Im Zivilrecht geht es um die Durchsetzung von zivilrechtlichen Forderungen bezüglich anwaltlicher Tätigkeiten bzw. und Schadensersatzansprüchen auf dem Privatklageweg. Es gibt zivilrechtlich einen außergerichtlichen oder einen gerichtlichen Weg. Mit dem Unterlassungsanspruch (strafbewehrte Unterlassungserklärung, anwaltliche Gebühren §§ 97, 97a Abs. 1 UrhG) und dem Schadensersatzanspruch (Schadensersatzforderungen, §§ 97 ff. UrhG) beschreitet man zunächst den außergerichtlichen Weg.
LINKS ZU DEN ANWALTSKOSTEN:
• FAZ: LINK 1
• WIKIPEDIA® LINK 2
• JUVE® LINK 3
• GÜNSTIGERE ONLINE ANWÄLTE LINK 4
• GÜNSTIGERE TELEFONANWÄLTE- LINK 5
SELBSTMORD EINES "ABMAHNANWALTS"?
In den Medien werden sog. Abmahnanwälte sehr kritisch gesehen. Wie - persönlich unendlich - tragisch und unglücklich so eine Karriere enden kann - mit Hausdurchsuchung in der Kanzlei, Prozess, Verurteilung und Haftstrafe ohne Bewährung, drohende Auflösung der Kanzlei und Verlust der Anwaltszulassung und SEK Einsatz der Polizei - lässt sich an den Medienberichten zum Tod eines Anwalts studieren, der [angeblich] durch Abmahnungen in die Kritik und den bundesweiten Fokus der Medien geriet. Liest man hier die persönliche Vita verwundert der eingeschlagene Lebensweg eines sicher nicht unbegabten und talentierten Menschen und Juristen. Wie es bei den Römern auf Latein hiess:
DE MORTUIS NIL NISI BENE
Die Links
zu den Medienberichten und
dem Wikipedia®-Artikel :
• STERN.DE® - LINK 1
• WIKIPEDIA® LINK 2
• SPIEGEL.DE® LINK 3
• C.H.BECK - BLOG - LINK 4
• AZ - ZUM SEK EINSATZ - LINK 5
• INTERVIEW - LINK 6
• INTERVIEW2 - LINK 7
• TAZ - LINK 8
|